Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Standplätzen und Mietobjekten von Camping Hümmlinger Land. Mit der Buchung bzw. Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
Vertragsabschluss
Buchungen werden schriftlich per E-Mail bestätigt. Sofern keine E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, besteht kein Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung.
Vertragspartner sind der Campingplatz und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Campingplatz gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Campingplatz verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Standplätze und Mietobjekte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für Standplatz- bzw. Mietobjektüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden Preise des Campingplatzes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte (z. B. Gebühren der Buchungsportale). Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Für die laufende Saison sind die Preise im Internet unter www.huemmlingerland.de abrufbar. Die Preise werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Diese schriftliche Bestätigung hat Vorrang.
Die Mietobjekte werden im Vorfeld, spätestens bei Anreise bezahlt. Die Standplätze werden bei der Abreise abgerechnet.
Anzahlungen
Standplätze: Die Anzahlungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Buchung zu entrichten.
Mietobjekte: Die Anzahlungen sind innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung zu entrichten. Der Restbetrag ist zehn Tage vor der Anreise fällig. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise geringer als zehn Tage wird sofort der gesamte Betrag fällig.
Wird der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb der o. g. Frist geleistet, ist der Campingplatz zur Stornierung ohne weitere Angabe von Gründen berechtigt.
Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten. In beiderseitigem Interesse muss dieser Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang des Schreibens beim Campingplatz. Dieser kann postalisch oder per E-Mail erfolgen.
Der Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt für den Campingplatz bestehen, auch wenn der Kunde den Standplatz bzw. das Mietobjekt nicht belegt. Dabei sind Gründe des Nichtantritts unerheblich.
Zur Verminderung des Risikos für den Gast wird der Mietausfall im Falle eines Rücktritts wie folgt pauschalisiert abgerechnet:
Im Falle einer vorzeitigen Abreise bei vorheriger Buchung besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Buchungstage.
Um Stornokosten zu vermeiden, wird der Abschluss eines Reiserücktrittsschutz (siehe Buchungsprozess) empfohlen. Die Absicherung tritt ein, wenn die in der Buchung aufgeführten Personen aus Krankheitsgründen (Vorlage ärztliches Attest) oder Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich) nicht mitreisen oder vorzeitig abreisen müssen. Der Reiserücktrittsschutz kann ausschließlich bei der Buchung und nicht im Nachhinein abgeschlossen werden. Die Kosten für die Reiserücktrittsabsicherung betragen 5 % des Gesamtpreises.
Zusätzlich bieten wir ab dem 27.02.2024 die Option während des Buchungsprozesses eine Last Minute-Stornierungsmöglichkeit abzuschließen. Mit dieser Option können Sie ohne Angabe von Gründen von Ihrer Buchung maximal 24 Stunden vor Anreise zurück treten. Sie erhalten dann den kompletten bereits bezahlten Reisepreis - selbstverständlich ohne die Gebühr der Last Minute-Stornierungsmöglichkeit - zurück erstattet. Die Kosten für diese Option betragen 25 % des Gesamtpreises und kann nur im Buchungsprozess und nicht im Nachhinein abgeschlossen werden.
Rücktritt des Campingplatzes
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Campingplatz ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Anzahlung).
Bei berechtigtem Rücktritt des Campingplatzes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
Der Kunde und dessen Mitreisende sind verpflichtet, sich gemäß der Campingplatzordnung auf dem Campingplatz zu verhalten. Diese hängt in unserem Schaukasten aus und wird in Schriftform auf Wunsch ausgehändigt. Bei groben Verstößen gegen die Campingplatzordnung ist der Campingplatzbetreiber zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
Der gemietete Standplatz bzw. das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln. Schäden, die der Kunde, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, sind zu melden und zu ersetzen.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Standplatzes oder Mietobjektes, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist. Die gebuchte Kategorie wird dabei mindestens eingehalten oder verbessert.
Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind verbindlich. Gewünschte Änderungen werden geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
Gebuchte Mietobjekte stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr, gebuchte Standplätze ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Standplätze spätestens um 12:30 Uhr zu räumen. Die Mietobjekte sind um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Nach diesen Fristen kann der Campingplatz für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr den Tagespreis zu 50 %, danach zu 100 % in Rechnung stellen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.
Bei verspäteter Anreise, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist der Betreiber rechtzeitig zu unterrichten. Sollte ein Standplatz oder Mietobjekt nicht bis 11:00 Uhr des auf den vereinbarten Mietbeginn folgenden Tag vom Mieter belegt sein, behält sich der Betreiber das Recht zu einer anderweitigen Vermietung vor. Zu einer anderweitigen Vermietung besteht allerdings keine Verpflichtung.
Bei vorzeitiger Abreise wird der Betrag für die gebuchten und nicht genutzten Tage in vollem Umfang fällig.
Haftung
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Campingplatzes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder, Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte und deren Inhalte haftet der Campingplatz nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Campingplatzes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Camping Hümmlinger Land, 27.02.2024